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SHK Einkaufs- und Vertriebs AG

Onlineshop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 08.10.2013

 
1. Geltungsbereich

 

1.         Betreiber des Onlineshops ist die SHK Einkaufs- und Vertriebs AG (im folgenden „SHK“). Die SHK ist darüber hinaus bei Bestellungen aus dem Onlineshop je nach Angebot, Verkäuferin, Dienstleistende, Werkunternehmerin oder Vermittlerin der der Bestellung zugrunde liegenden Leistung.

 

2.         Für alle Bestellungen aus dem Onlineshop gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SHK.

Der Besteller erkennt diese AGB mit seiner elektronischen Bestellung widerspruchslos an.

AGB des Bestellers gelten nur insoweit, als die SHK als Leistungsverpflichtete diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

3.         SHK behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für Bestellungen gilt daher der jeweils gültige Stand der AGB.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

1.         Der Onlineshop befindet sich auf einem geschlossenen Webportal, das ausschließlich den gewerblichen Mitgliedsunternehmen der SHK zugänglich ist. Bestellungen aus dem Onlineshop dürfen daher nur die bzw. für die Mitgliedsunternehmen ausgelöst werden. Bestellungen eines anderen Personenkreises werden daher nicht angenommen oder können, wenn die Nichtberechtigung erst später offenkundig wird, von der SHK angefochten werden.

 

Bei einzelnen Sperrgutartikeln können die möglichen Lieferadressen beschränkt sein; die Beschränkung ist auf der Produktdetailseite ausgewiesen.

 

Im Übrigen behält sich SHK generell das Recht vor, insbesondere bei negativer Bonitätseinschätzung des Bestellers, Bestellungen aus dem Onlineshop abzulehnen.

 

2.         Sofern der Onlineshop bei Leistungen einen Preis ausweist gibt der Besteller mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab.

 

In diesem Fall kommt ein Vertrag über die jeweilige Leistung zwischen der SHK und dem Besteller dann zustande, wenn die SHK die Annahme durch eine der folgenden Handlungen ausdrücklich erklärt:

a.         entweder Zusendung einer Vertragsbestätigung per E-Mail an den Besteller

b.         oder Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail an den Besteller.

c.         oder Zusendung der Ware.

 

Ausdrücklich hingewiesen ist, dass die bloße Bestätigung über den Eingang der Bestellung keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne darstellt.

 

Insbesondere bedarf es bei größeren als der haushaltsüblichen Mengen zur Wirksamkeit eines Vertrages einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch die SHK.

 

3.                     Sofern der Onlineshop keinen Preis für die bestellte Leistung ausweist, was im Onlineshop durch 0,00 Euro gekennzeichnet ist, muss die der Bestellung zugrunde liegende Leistung

a.         entweder noch individualisiert werden

b.         oder nicht die SHK sondern ein drittes Unternehmer ist als Vertragspartner dieser Leistung vorgesehen.

 

In beiden Fällen kommt der mit dieser Bestellung beabsichtigte Vertrag mit Leistung und Gegenleistung verbindlich (Angebot und Annahme) erst mit der anschließenden Individualisierung bzw. mit der Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners zustande.

 

3. Preise, Versandkosten

 

1.         Alle angegebenen Preise sind als Nettopreise angegeben und erhöhen sich daher um die jeweils geltende, gesetzliche Umsatzsteuer.

 

2.         Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung.

 

3.         Die Kosten der Versendung trägt der Käufer. Die Versandkostenzuschläge variieren in Abhängigkeit von Lieferart und der Artikelbeschaffenheit, insbesondere bei Sperrgutartikeln.

 

4. Ausschluss der Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung

 

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

5. Lieferbedingungen

 

1.         Liefertermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder zugesagt sind.

 

2.         Wenn die Lieferung nach drei Monaten seit der Bestellung nicht ausgeführt ist, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SHK von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

 

3.         Die SHK ist jederzeit zu Teillieferungen und/oder  Teilleistungen berechtigt.

 

4.         Wird die verkaufte Ware versendet, so geht die Gefahr des Unterhangs und/oder Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.

 

5.         Die SHK wählt beim Versendungskauf den Versandweg und die Beförderungsmittel nach ihrem Ermessen aus.

 

6.         Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Händler oder Gewerbetreibende diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Im Übrigen gelten die §§377 ff. HGB.

 

6. Kein Rückgaberecht

 

Das für Verbraucher geltende Rückgaberecht gilt ausdrücklich nicht.

 

7. Zahlungsbedingungen

 

1.         Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in der üblichen Zentralregulierung zwischen SHK und Besteller.

 

2.         Bei Bezahlung per Vorauskasse hat der Besteller den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von fünf Kalendertagen nach Bestelleingang auf das Konto der SHK zu überweisen. Erfolgt die Zahlung nicht, ist die SHK ohne weitere Erklärung von ihrer Leistungspflicht frei und kann Verzugsschaden gegen den Besteller geltend machen.

 

3.         Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Lieferant über den Betrag frei verfügen kann.

 

4.         Für mangels Deckung zurück gegebene Lastschriften ist der Besteller der SHK zum Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.

 

5.         Die SHK ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen, sie wird den Besteller über diese Fälle informieren. Die SHK ist außerdem berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

6.         Gerät der Besteller in Verzug, so gelten ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe des in der Zentralregulierung gemäß Terminplan geltenden Zinssatzes

 

7.         Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, hat die SHK das Recht zur sofortigen Fälligkeitsstellung all ihrer Forderungen gegen den Besteller

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

1.         Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der SHK gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum der SHK.

 

Ware, an der der SHK Eigentum zusteht, wird im Folgenden auch als Vorbehaltsware bezeichnet.

 

2.         Jede Verarbeitung und/oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die SHK, jedoch ohne Verpflichtung für sie.

 

Erlischt das Eigentum der SHK an der Vorbehaltsware durch Verbindung und/oder Vermischung, so wird bereits hier und jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die SHK übergeht.

 

3.         Der Besteller verwahrt das Eigentum der SHK an der Vorbehaltsware unentgeltlich.

 

4.         Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

 

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind jedoch unzulässig.

 

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die SHK ab. Die SHK ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im Namen des Bestellers einzuziehen.

Diese Einzugsermächtigung kann die SHK dann widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

5.         Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der SHK hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

 

6.         Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die SHK berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.

In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die SHK liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

9. Mängelrechte, Vorgehensweise bei einer Reklamationen,

Haftungsbegrenzungen

 

1.         Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

2.         Reklamationen bzgl. Verträge,

a.         aus denen die SHK verpflichtet ist sind gegenüber ihr zu erklären.

b.         für die die SHK nur als Vermittler aufgetreten ist, sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner zu erklären.

3.         Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die SHK als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Besteller gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10. Datenschutz

 

1.         Die Daten des Bestellers werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und verarbeitet. Hiernach ist die SHK berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist.

 

2.         Der Besteller hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich bei der SHK nachzufragen und/oder einzusehen.

 

11. Schlussbestimmungen

 

1.         Besondere Vereinbarungen sind nur bei Schriftform und beidseitiger Unterschrift wirksam vereinbart.

 

2.         Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SHK und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

3.         Erfüllungsort für alle Leistungen und Gegenleistungen aus und/oder in Zusammenhang mit Bestellungen aus dem Onlineshop ist am Sitz der SHK.

 

4.         Für alle Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit Bestellungen aus dem Onlineshop ist das für den Sitz der SHK örtlich und sachlich maßgebliche Gericht zuständig.

 

5.         Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt sinngemäß für Regelungslücken.

 

 

Schluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen